Beherbergungssteuer in Bonn und die Auswirkungen

Die Stadt Bonn erhebt ab 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Darüber hat uns das Kassen und Steueramt mit Schreiben vom 08. Juni 2015 ganze 22 Tage zuvor informiert.

Nun reiht sich Bonn in die lange Reihe von Städten ein, die ähnliche Abgaben erheben. Köln hat 2009 mit seiner “Kulturförderabgabe” angefangen. Es folgten weiter Städte: so z.B. Aachen, Berlin, Bingen, Bochum, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Flensburg, Freiburg im Breisgau, Jena, Lübeck, Mainz, Oldenburg, Osnabrück, Trier oder Weimar.

Berherberungssteuer in Bonn

Ab dem 1. Juli 2015 fällt auf alle privaten Übernachtungen eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis.

Soweit so gut, klingt eigentlich banal.
Aber wir würden nicht in Deutschland leben, wenn es nicht irgendwelche Sonderfälle und Ausnahmeregelungen gibt.

Ausgenommen sind also von der Steuer solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Und, es geht weiter: „Die Steuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer im selben Betrieb längstens für 21 Tage erhoben.“

Alles klar?!

Mehraufwand für Übernachtungsbetriebe

Eingezogen wird die Steuer vom Beherbergungsbetrieb. Der muss sie dann auch vierteljährlich mit der Stadt abrechnen und überweisen.

Wer zahlt nun diesen nicht unerheblichen Mehraufwand an Arbeit ?

  • Gäste über die Beherberungssteuer informieren und beraten.
  • Beherberungssteuer ausrechnen und in der Rechnung ausweisen.
  • Anpassung der Zimmerverwaltungssoftware, falls vorhanden.
  • Ablage und Verwaltung der Formulare, die man im Falle eine Überprüfung vorlegen muss
  • „Erklärung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer“ ausfüllen und abgeben.
  • Höhere Kosten für Buchführung und Steuerberatung

Auswirkung auf die Attraktivität des Tourismusstandortes Bonn

Belastet werden mit der Beherberungssteuer privat Reisende, die ohnehin mit kleinem Budget unterwegs sind.
Anstatt Bonn als Ziel für Touristen attraktiver zu machen, werden diese nun durch höhere Abgaben abgeschreckt. Geschäftsreisende durch den bürokratischen Mehraufwand ebenfalls.

Wie sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Bernhard Wimmer so schön „Wir wollen mit den Schönheiten unserer Stadt und ihres Umlandes möglichst viele Touristen anlocken, sie aber nicht in Bonn abzocken!“

Auswirkung auf die Übernachtungspreise in der Citypension Bonn

Leider muss ich deswegen nun auch, nach immerhin 9 Jahren (!!!), die Übernachtungspreise anpassen. Grund dafür sind regelmäßig gestiegene Grundbesitzabgaben an die Stadt Bonn , Vermittlungsgebühren an Booking.com und airbnb und zu guter letzt die Beherberungssteuer und der damit entstandene Mehraufwand.
Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis!

Prozedere in der Citypension Bonn

Ich versuche den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu machen, daher ist
grundsätzlich die Beherberungssteuer im Zimmerpreis enthalten!

Hier zusammengefasst, ob man befreit ist von der Beherberungssteuer oder nicht:
Was ist der Grund ihres Aufenthaltes? Privat oder geschäftlich?

Nicht befreit:

Private Übernachtungen sind von der Beherberungsstuer leider nicht befreit!

Befreit:

Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind, sind von der Beherberungssteuer befreit!

  1. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
    Das entsprechende Formular können sie hier herunterladen. Druckversion oder Onlineformular.
  2. Bitte informieren sie mich bei einer Buchung in meinem Hause darüber, die Kosten für die Übernachtung reduzieren sich dann um 5 % auf den Brutto-Logis-Preis.
  3. Bitte bringen sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original mit.

Ich hoffe sehr, dass sie sich von dem zusätzlichen Aufwand nicht abschrecken lassen und freue mich sie hoffentlich als Gast in meiner Pension begrüßen zu dürfen!

Herzlichst
Michèle Lichte