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Jan und Michèle Lichte GbR
Goethestraße 33
53113 Bonn
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Michèle Lichte
Goethestraße 33
53113 Bonn
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Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Citypension Bonn
Michèle Lichte
Goethestraße 33
53113 Bonn
Vorrede: Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an die Personen, die den Mietvertrag abgeschlossen haben oder im Mietvertrag genannt werden. Andere oder weitere Personen sind nicht gestattet.
Für die Vertragspartner sind ausschließlich die Informationen der Website www.citypensionbonn.de bindend.
1.Geltungsbereich:
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung.
1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.
2.Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch Citypension Bonn zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann einseitig von Citypension Bonn gelöst werden. Citypension Bonn ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2. Vertragspartner sind Citypension Bonn und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Citypension Bonn gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3. Untervermietung ist nicht gestattet.
3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,
Nachträgliche Änderung von Leistungen sind nur mit Zustimmung von Citypension Bonn möglich.
3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise an Citypension Bonn zu zahlen. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.4. Citypension Bonn ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der gebuchten Zimmer, der Leistung von Citypension Bonn oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Citypension Bonn dem zustimmt.
3.5. Zeitwohnenbonn ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 30% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto von Citypension Bonn zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3.6. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt Citypension Bonn von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.7. Übernachtung einer/mehrerer weiterer Personen ausser dem Vertragspartner kann nur nach Rücksprache mit Citypension Bonn erfolgen und ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen Citypension Bonn und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Citypension Bonn oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat Citypension Bonn die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- Eine Stornierung ist bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei möglich
- Für eine Stornierung innerhalb 2 Wochen vor Anreise werden 30% der bestellten Leistung fällig
- Für eine Stornierung innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) vor Anreise werden 50% der bestellten Leistung fällig
- Für eine Stornierung am Anreisetermin oder Nichtanreise werden 100% der bestellten Leistung fällig.
4.4. Bei Frühabreise, die erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt wird, behält sich die Citypension Bonn vor, 50% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.
5. Rücktritt von Citypension Bonn
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann Citypension Bonn vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Zeitwohnenbonn ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.2.1. Höhere Gewalt oder andere von Citypension Bonn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.2.2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, falsche Information über Zahl der Nutzer/Gäste gebucht werden.
5.2.3. Wenn Citypension Bonn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Citypension Bonn in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.2.4. Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und Citypension Bonn berechtigten Zweifel
hat, die Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3. Citypension Bonn hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch Citypension Bonn entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe
6.1. Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:00 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 19.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.2. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.
6.3. In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
7. Haftung
7.1 Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.
7.2 Für Diebstähle aus den überlassenen Räumen übernimmt Citypension Bonn keinerlei Haftung.
7.3 Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen auftreten, wird Citypension Bonn bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8. Rechtsmodalitäten
8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Citypension Bonn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bonn.
9.3. Es gilt deutsches Recht
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
9.5. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage von Citypension Bonn und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.
Bonn, 1. September 2015