Bettensteuer in Bonn steigt ab 1. Januar 2026

Liebe Gäste,

ab dem 1. Januar 2026 erhöht die Stadt Bonn die Beherbergungssteuer.

  • Der Steuersatz steigt von 6 % auf 7 % des Übernachtungspreises (inklusive Umsatzsteuer).

  • Diese Steuer betrifft alle Übernachtungen in Bonn – es gibt keine Ausnahmen.

  • Die Stadt Bonn nutzt die Anpassung zur Stabilisierung des Haushalts.
    Zur offiziellen Mitteilung der Stadt Bonn

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Januar 2026 müssen wir die Beherbergungssteuer in Höhe von 7 % zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnen. Beispiel: Kostet eine Übernachtung 100 €, fallen 7 € Beherbergungssteuer an.

Die Steuer wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.

Zeitraum Beherbergungssteuer
bis 31.12.2025 6 %
ab 01.01.2026 7 %

Bei Fragen können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wir freuen uns darauf, Sie weiterhin bei uns begrüßen zu dürfen.