Die Stadt Bonn erhöht die Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2024 von 5 auf 6 Prozent.
Jeder Bonner Beherbergungsbetrieb muss 6 % Bettensteuer auf den Übernachtungspreis berechnen und an die Stadt Bonn abführen. Sonstige Dienstleistungen unterliegen nicht dieser Steuer.
Ab 2024 sind Befreiungsmöglichkeiten nicht mehr vorgesehen, unabhängig davon, ob der Reisegrund privat oder beruflich ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn: 0228 772370 (Mo.–Do. 8–16 Uhr, Fr. 8–12 Uhr)